Infoabend
Die SRH Fachschulen für IT, Medien und Marketing informieren regelmäßig über Ausbildungen, Finanzierung und Berufschancen. Der nächste Termin: 07. Februar 2012, Beginn: 18:00 Uhr Besuchen Sie uns!
Finanzierung
Als privater Bildungsträger finanzieren sich die SRH Fachschulen über Ausbildungsgebühren. Durch die staatliche Anerkennung der Ausbildungen können unsere Teilnehmer je nach persönlichen Voraussetzungen verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten nutzen. Wir beraten Sie gerne über attraktive Finanzierungsmodelle und Fördermöglichkeiten.
BAfÖG Rechner
Die Ausbildungen sind nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) förderfähig. Darüber hinaus sind die SRH Fachschulen als Träger für die Förderung über Bildungsgutscheine (Rechtsverordnung AZWV im Sozialgesetzbuch, SGB III) zertifiziert.
Schüler BAföG - nicht rückzahlungspflichtig
Durch die staatliche Anerkennung der Ausbildungen haben Sie z. B. die Möglichkeit, über Schüler-BAföG, welches nach Abschluss der Ausbildung nicht an das BAföG-Amt zurückgezahlt werden muss, zu finanzieren.
Darüber hinaus können Schulgeldzahlungen an einigen SRH Fachschulen nach dem Einkommenssteuergesetz als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Diese Sonderausgaben mindern das zu versteuernde Einkommen und bewirken dadurch eine Steuerersparnis.
EKK Bildungskredit - Vollfinanzierung möglich
Eine neue Kooperation mit der Evangelischen Kreditgenossenschaft eG bietet darüber hinaus neue Möglichkeiten für unsere Teilnehmer. Der Bildungskredit ermöglicht neben einem niedrigen Zinssatz und flexibler Laufzeit bei Bedarf eine Vollfinanzierung der Ausbildung.
KFW Bildungskredit/Bildungskredite von Banken
Auch einige Banken bieten zinsgünstige Studienkredite für die Ausbildungsfinanzierung an.
Die Ausbildungen sind nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) förderfähig. Darüber hinaus sind die SRH Fachschulen als Träger für die Förderung über Bildungsgutscheine (Rechtsverordnung AZWV im Sozialgesetzbuch, SGB III) zertifiziert.
Schüler BAföG - nicht rückzahlungspflichtig
Durch die staatliche Anerkennung der Ausbildungen haben Sie z. B. die Möglichkeit, über Schüler-BAföG, welches nach Abschluss der Ausbildung nicht an das BAföG-Amt zurückgezahlt werden muss, zu finanzieren.
Darüber hinaus können Schulgeldzahlungen an einigen SRH Fachschulen nach dem Einkommenssteuergesetz als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Diese Sonderausgaben mindern das zu versteuernde Einkommen und bewirken dadurch eine Steuerersparnis.
EKK Bildungskredit - Vollfinanzierung möglich
Eine neue Kooperation mit der Evangelischen Kreditgenossenschaft eG bietet darüber hinaus neue Möglichkeiten für unsere Teilnehmer. Der Bildungskredit ermöglicht neben einem niedrigen Zinssatz und flexibler Laufzeit bei Bedarf eine Vollfinanzierung der Ausbildung.
KFW Bildungskredit/Bildungskredite von Banken
Auch einige Banken bieten zinsgünstige Studienkredite für die Ausbildungsfinanzierung an.
Steuerliche Berücksichtigung
Gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 9 EstG (Einkommensteuergesetz) können seit 2009 Schulgeldzahlungen als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Sonderausgaben mindern das zu versteuernde Einkommen und bewirken so eine Steuerersparnis.
Die Kosten für die Erstausbildung, bzw. für Weiterbildungen könen bei der Stuererklärung anteilig geltend gemacht werden. Aktuelle Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums. Für Fragen zur Erstausbildung geben Sie im Suchfenster Erstausbildung ein. Sie bekommen die aktuellsten Meldungen zu diesem Begriff angezeigt.
Finanzierung
Wir haben Ihnen die Möglichkeiten der Ausbildungsfinanzierung zusammengefasst.



